Vermögensverluste aus Trickbetrug
Geschädigte von Trickbetrügern können Schäden nicht steuerlich geltend machen
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Aktuell erhält die WPK vermehrt Kenntnis von Fällen, in denen Betrüger die Identitäten von Wirtschaftsprüfern und deren Wirtschaftsprüfungsgesellschaften fälschen und damit täuschend echte Internetseiten schaffen. Dort wird vorgegeben, ein Wirtschaftsprüfer sei als Insolvenzverwalter tätig und wolle Gegenstände aus einer Insolvenzmasse verkaufen. Dabei werden die aus dem öffentlichen Berufsregister der WPK oder anderen öffentlichen Registern ersichtlichen Daten der Gesellschaften auf der gefälschten Internetseite angegeben. Die E-Mail-Adressen und Telefonnummern entsprechen jedoch meist nicht denen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Potenzielle Käufer werden per E-Mail kontaktiert und ihnen werden Gegenstände aus der Insolvenzmasse zum Kauf angeboten. Die Betrüger agieren sowohl per Telefon als auch per E-Mail und stehen in regem Austausch mit potenziellen Käufern beziehungsweise Geschädigten.
Die WPK warnt vor solchen Aktivitäten. Berufsangehörige sollten regelmäßig im Internet überprüfen, ob gefälschte Internetseiten mit ihren Identitäten existieren, und wenn ja Strafanzeige erstatten.
Stand: 26. Mai 2026
Bild: terovesalainen - stock.adobe.com
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