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Sonderprüfung
Licht ins Dunkle bringen. Transparenz schaffen.
Dort wo es um Geld geht, sind Manipulationen nie auszuschließen.
Im Rahmen von Sonderuntersuchungen arbeiten wir komplexe betriebswirtschaftliche Sachverhalte wie Unternehmenstransaktionen, Umstrukturierungen, Jahres- und Konzernabschlüsse oder Sanierungs- und Bewertungsgutachten im Detail auf und schaffen dadurch maximale Transparenz. So schützen wir unsere Mandanten und unterstützen bei der Aufdeckung und Validierung berechtigter sowie der Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Dies tun wir im Auftrag von Aktionären und Anteilseignern, Kreditgebern und Anleihegläubigern, Insolvenzverwaltern und Gerichten - unter anderem in folgenden Situationen und Funktionen:
- Beratung des besonderen Vertreters nach § 147 AktG
- Sonderprüfungen nach § 142, 256, 315 AktG
- Tätigkeit als gerichtlicher Sachverständiger
- Gutachterliche Stellungnahmen zu Unternehmensbewertungen und Sanierungsgutachten
- Untersuchung von Bilanzfälschungen und Bilanzbetrug