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Immaterielles Wirtschaftsgut: News zum Thema

Software: Update oder Upgrade? - Steuernews

Betrieblich genutzte Software stellt ein immaterielles Wirtschaftsgut dar.

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Haben Sie Fragen zu dem Thema? Wir von DWT. sind als Wirtschaftsprüfer spezialisiert auf Bilanzforensik, Erkennung von Bilanzbetrug, Transaktionsberatung, Unternehmensbewertung und Sonderprüfungen. Kontaktieren Sie uns einfach oder nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!

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